Maßnahmen nach Gewaltanwendung

Im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer" finden Sie Informationen über Rechte und Pflichten von Opfern im Strafverfahren sowie über deren Rechte im Rechte im Zivilverfahren.

TIPP
Weiterführende Informationen über Gewalt an Kindern und Frauen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundeskanzleramtes – Frauen und Gleichstellung.

Der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring eingerichtete Opfernotruf 0800/112 112 gibt von Gewalt Betroffenen kostenlose und anonyme Hilfe durch Psychologinnen/Psychologen sowie professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer. Des Weiteren bietet er rechtliche Beratung und vermittelt an spezialisierte Hilfseinrichtungen.

Stand: 03.05.2012
Hinweis .
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Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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