Handwerkerbonus

Logo

Handwerkerbonus beantragen

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie


  • Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
  • Der Handwerkerbonus gilt für Arbeitsleistungen bis längstens 31.12.2025 und kann hier beantragt werden.

Was ist eine Arbeitsleistung? 
Unter Arbeitsleistung versteht man die Arbeitszeit eines befugten Gewerbetreibenden, welche für die Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung Ihres Wohn- und Lebensbereiches aufgebracht wird. Es werden folglich nur Arbeitsleistungen gefördert, die im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden. Vorarbeiten im Zuge der Herstellung bzw. Werkstattarbeiten bestimmter Gewerbe sind dann förderfähig, wenn diese eindeutig zur Herstellung eines förderfähigen Bauteils notwendig sind (z.B. Maßanfertigung wie Geländer, Stiegen, Türen, Einbaumöbel oder bearbeitete Metall- bzw. Blechteile für den späteren Einbau). Fahrtkosten, sowie Planungs- und Beratungskosten sind NICHT förderfähig. Entsorgungskosten, Mietkosten, Kosten an beweglichen Gütern oder aufgrund gesetzlicher/behördlicher Auflagen im Rahmen des Handwerkerbonus sind ebenfalls nicht förderfähig. 

Ausmaß und Art der Förderung:
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten (Arbeitsleistung). Für im Kalenderjahr 2025 durchgeführte Maßnahmen beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro pro Förderungswerber/in.

Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen? Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen.

 Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht: 
• Rechnung - in dieser müssen die Kosten für die reine Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sein. 
• Zahlungsnachweis 
• IBAN
• amtlichen Lichtbildausweis