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Plakatierung 2011 mit Ergänzung 2024
Aufstellen von Plakatständern/Werbetafeln innerhalb des Ortsgebietes der Gemeinde Großraming - Richtlinien:
➢ Plakatständer dürfen nur innerhalb der Ortstafeln an dafür geeigneten Plätzen aufgestellt werden.
Es sind dies:
~ an der Bundesstraße gegenüber der Tankstelle Reisinger~ im Bereich der Fa. Hopf~ gegenüber dem Gemeindeamt im Bereich der Plakatwand~ Gegenüber Raiffeisenbank Großraming, in der Kurve (Kreuzung) - Ergänzung durch den Gemeindevorstand vom 26.09.2024
➢ Plakatständer dürfen nicht an Ein- und Ausfahrten oder in irgendeiner Art die Sicht behindernd positioniert werden;➢ Plakatständer sind max. 3 Wochen vor der Veranstaltung erlaubt und bis spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung wieder zu entfernen; sollten die Plakatständer nicht zeitgerecht vom Veranstalter entfernt werden, kann zukünftig keine Bewilligung mehr erteilt werden; ➢ Plakatständer sind so zu verankern, dass sie auch bei starkem Wind keine Gefahr darstellen;➢ Plakate dürfen nicht an Laternenmasten, Trafostationen, Telefonzellen, usw. angeschlagen werden;