Plakatierungsrichtlinien


Plakatierung 2011 mit Ergänzung 2024



Aufstellen von Plakatständern/Werbetafeln innerhalb des Ortsgebietes der Gemeinde Großraming - Richtlinien:

➢ Plakatständer dürfen nur innerhalb der Ortstafeln an dafür geeigneten Plätzen aufgestellt werden.

Es sind dies:

~ an der Bundesstraße gegenüber der Tankstelle Reisinger
~ im Bereich der Fa. Hopf
~ gegenüber dem Gemeindeamt im Bereich der Plakatwand
~ Gegenüber Raiffeisenbank Großraming, in der Kurve (Kreuzung) - Ergänzung durch den Gemeindevorstand vom 26.09.2024

➢ Plakatständer dürfen nicht an Ein- und Ausfahrten oder in irgendeiner Art die Sicht behindernd positioniert werden;
➢ Plakatständer sind max. 3 Wochen vor der Veranstaltung erlaubt und bis spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung wieder zu entfernen; sollten die Plakatständer nicht zeitgerecht vom Veranstalter entfernt werden, kann zukünftig keine Bewilligung mehr erteilt werden; 
➢ Plakatständer sind so zu verankern, dass sie auch bei starkem Wind keine Gefahr darstellen;
➢ Plakate dürfen nicht an Laternenmasten, Trafostationen, Telefonzellen, usw. angeschlagen werden;