Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 m², geschlossene Jauche- und Güllegruben, Verglasung von Balkonen und Loggien sowie Wintergärten, Schwimm- und Wasserbecken von mehr als 1,50 m Tiefe oder mehr als 35 m² Wasserfläche, Errichtung von Solaranlagen, Veränderung der Höhenlage von mehr als 1,50 m, Stützmauern und freistehende Mauern von mehr als 1,50 m Höhe usw. - Siehe § 25 OÖ. BauO.1994)
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- zeichnerische Darstellung (Skizze od. Plan)
- ausreichende Baubeschreibung
Stempelgebühren: Anzeige € 14,30, Bauplan pro Bogen € 3,90, über Bogengröße € 7,80,
Verwaltungsabgabe: mind. € 16,40
Weitere Informationen finden Sie in der Bauordnung. Bitte klicken Sie weiter auf "Liste häufig abgefragter Landesgesetze und Verordnungen", "OÖ. Bauordnung 1994".
Bauwesen