Bauanzeigen

Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 m², geschlossene Jauche- und Güllegruben, Verglasung von Balkonen und Loggien sowie Wintergärten, Schwimm- und Wasserbecken von mehr als 1,50 m Tiefe oder mehr als 35 m² Wasserfläche, Errichtung von Solaranlagen, Veränderung der Höhenlage von mehr als 1,50 m, Stützmauern und freistehende Mauern von mehr als 1,50 m Höhe  usw. - Siehe § 25 OÖ. BauO.1994)
Bitte mitbringen:
  • Anzeige formlos,
  • zeichnerische Darstellung (Skizze od. Plan)
  • ausreichende Baubeschreibung

Stempelgebühren: Anzeige € 14,30, Bauplan pro Bogen € 3,90, über Bogengröße € 7,80,

Verwaltungsabgabe: mind. € 16,40

Weitere Informationen finden Sie in der Bauordnung. Bitte klicken Sie weiter auf "Liste häufig abgefragter Landesgesetze und Verordnungen", "OÖ. Bauordnung 1994".

Bauwesen

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