Kanalgebühren

Kanal-Anschlussgebühr 2024

Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage € 27,83 mindestens aber € 4.174,00.
In allen jenen Fällen, in denen für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle geschaffen wird, ist für jede weitere Einmündungsstelle in das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz ein Zuschlag im Ausmaß von € 1,680,40 der Kanalanschlussgebühr zu entrichten.

Kanal-Benützungsgebühr 2024

Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.
Diese beträgt € 4,52/m³ Wasserverbrauch laut geeichtem Wasserzähler.

Für bestehende Gebäude, bei denen der Wasserverbrauch nicht mit geeichtem Wasserzähler festgestellt wird und aus technischen Gründen kein Wasserzähler eingebaut werden kann, ist die Kanalbenützungsgebühr nach gemeldeten Personen zu richten. Diese beträgt € 226,00 pro gemeldeter Person jährlich. Bei Personen, die nicht ganzjährig in der Gemeinde gemeldet sind, ist die Gebühr zu aliquotieren.
Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Abwasseranfall unabhängigen Kosten wird eine jährliche Grundgebühr je Haushalt und Betrieb in der Höhe von € 16,00 festgesetzt.
Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 500 m² Grundfläche mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz jährlich € 452,33.
Hausbesitzer, welche zur Bewässerung ihrer Haus- und Vorgärten das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Großraming beziehen und diesen aus­schließlich für die Pflege der Gärten verwendeten Wasserverbrauch durch einen Zweitzähler messen lassen, wird dieser registrierte Wasserverbrauch für den Garten bei der Verrechnung der Kanalbenützungsgebühr von der insgesamt verbrauchten Wassermenge in Abzug ge­bracht. Für diesen zweiten Wasserzähler ist eine Gebühr von € 1,00 pro Monat zu entrichten.

Fäkalienübernahmegebühr 2024

Für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen innerhalb der eigenen Gemeinde und aus der Gemeinde Maria Neustift ist eine Grundgebühr je Liegenschaft zu leisten.
Für die Übernahme von Senkgrubeninhalten bzw. von Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen ist eine Gebühr pro Kubikmeter zu leisten:

Senkgrubeninhalte                                                €   4,52
Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen       €  19,99


Gebührensätze zuzüglich 10% MwSt.!