Meldeauskunft

Wie mache ich jemanden ausfindig?

Um die neue Adresse einer Person ausfindig zu machen, wendet man sich

Der/Die Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen.

Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:

  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsdatum und
  • ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).      

Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.

Gebühren:  

Hinweis: Bei einer schriftlichen Auskunft kommen jeweils noch EUR 14,30 hinzu.

Hinweis: Auskünfte von Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen Exekutionstitel haben.

Achtung:

Es besteht für einige Personen (z.B. PolizeijuristInnen) die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen.