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Der/Die Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen.
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
Gebühren:
Hinweis: Auskünfte von Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen Exekutionstitel haben.
Achtung:
Es besteht für einige Personen (z.B. PolizeijuristInnen) die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen.